Reglement
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Weltmeisterschaften
im Fahnenhochwerfen

Reglement

Stand: 01.03.2009

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Veranstalter:

der Weltmeisterschaft im Fahnenhochwerfen ist der Landesverband
der Fahnenschwinger in Baden-Württemberg e.V.
 

 

Ausrichter: 

ist der vom Veranstalter schriftlich mit der Durchführung der WM
Beauftragte.

 

 

 

 

 

Status:

 

Die Weltmeisterschaft wird nur dann gestartet, wenn sich Teilnehmer

 

 

aus mindestens 9 verschiedenen Vereinen oder Gruppierungen zur

 

 

Teilnahme verbindlich angemeldet haben.

 

 

 

 

 

 

 

Fahnenstock:

140 - 150 cm (Material beliebig)

 

 

 

 

 

Fahne:

am Stock entlang mindestens 1 Meter

 

Mindestgröße: 220cm (Länge und Breite zusammengezählt)

 

(Material beliebig)

 

 

 

 

Gewicht:

Fahne und Stock dürfen insgesamt 1000 Gramm nicht überschreiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Jugendklasse kann mit geringeren Stock-, Fahnen- und

 

 

Gewichtsmaßen starten.

 

 

 

 

Wettkampfkleidung:

vereinsheitliche  Sportkleidung

 

vereinsheitliche  Kleidung

Kategorien:

 

 

 

 

 

 

 

 

Herren

ab 16 Jahre (Jahrgang)

 

 

Damen

ab 16 Jahre (Jahrgang)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jugend

Jungen und Mädchen getrennt

 

 

 

 

 

 

AK I

07 – 09 Jahre (Jahrgang)

 

AK II

10 – 11 Jahre (Jahrgang)

 

AK III 

12 – 13 Jahre (Jahrgang)

 

AK IV

14 – 15 Jahre (Jahrgang)

 

 

 

 

 

 

Mannschaften:

Je 3 Wettkämpfer bilden eine Mannschaft

 

 

 

 

 

 

 

Startgeld:

10,00  EURO,  pro Person

 

 

 

30,00  EURO,  pro Mannschaft

 

 

 

 

 

 

 

Anmeldung:

bis 4 Wochen vor Startbeginn

 

 

 

 

 

 

 

Zahlung:

bis 4 Wochen vor Startbeginn

 

 

 

 

 

 

 

Technik:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Stange mit einer Wurfbreite von 3 Metern, wird mittels Hebebühnen oder

Feuerwehrleitern o. ä. auf eine Anfangshöhe gebracht, waagerecht installiert und

nach jedem Durchgang höher gesetzt.

 

 

 

 

 

 

Der Fahnenschwinger wirft seine Fahne über diese Stange.

Dazu hat er pro Höhe 3 Versuche. Die Wurftechnik ist freigestellt.

 

 

 

 

 

 

Der Versuch ist gültig, wenn Fahne und Stock  frei (ohne Berührung), offen (Zeitpunkt, in

dem sich die Fahne über der Stange befindet) von einer Seite auf die andere Seite über

die Stange fliegt und wieder aufgefangen wird.

 

 

 

 

 

 

Die Fahne gilt als offen wenn:

a) alle 4 Ecken der Fahne sichtbar sind

 

 

 

b) das Tuch vollständig sichtbar ist

 

 

 

 

 

 

 

Die Fahne gilt als gefallen wenn:

a) Der Stock komplett auf dem Boden liegt

 

 

 

b) Der Stock frei im Boden stecken bleibt

 

 

 

 

 

 

 

Nach dem 3. ungültigen Versuch in einer Höhe scheidet der Fahnenschwinger aus.

 

 

 

 

 

 

Sieg:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewonnen hat, wer innerhalb der gestarteten Kategorie, eine Fahne frei von einer Seite

über eine waagerechte Stange zur anderen Seite geworfen und wieder aufgefangen hat

und dabei die höchste Höhe erreicht.

 

Erreichen mehrere Fahnenschwinger die gleiche Höhe hat derjenige mit den wenigsten

ungültigen Würfen dieser Höhe gewonnen.

 

Bei Gleichheit wird die nächst niedrigere Höhe, mit den wenigsten ungültigen Versuchen,

mitbewertet.

 

 

 

 

 

 

Der Sieger / die Siegerin darf sich Weltmeister(in) nennen.

 

 

 

 

 

 

 

Wettkampfrichter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Wettkampfrichter entscheidet über die Gültigkeit des Wurfes.

 

 

 

 

 

 

Er ist zugelassener Wettkampfrichter im DFV und darf kein Mitglied oder Angehöriger des

Ausrichters sein. Er wird für seine Tätigkeit entschädigt.

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Teilnahme an der Weltmeisterschaft ist für alle Fahnenschwinger offen.

Ein Teilnehmer kann mit mehreren Fahnen (Ersatzfahnen) starten.

Der Teilnehmer startet auf eigene Gefahr (Selbstverletzungen durch eigenes Verschulden sind

vom Versicherungsschutz ausgenommen).

 

 

 

 

 

 

Durchführungsverordnung (DVO)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die DVO regelt die Einzelheiten der Weltmeisterschaften und anderer Meisterschaften im

Fahnenhochwerfen. Sie ist mit dem Regelement bindend.

 

 

 

 

 

 

Disqualifikation:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuwiderhandlungen gegen das Reglement und DVO
 

Werfen mit nicht reglementgerechten Fahnen und / oder Stöcken
 

Missachtung des Wettkampfrichters
 

Unsportliches Verhalten
 

Kaugummi kauen

 

 

 

 

 

 

 

Alkohol vor oder wärend des Wettkampfes

 

 

 

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Weltmeisterschaften
im Fahnenhochwerfen
DVO

Veranstalter:

 

Fertigt auf eigene Kosten:

 

 

Die Ausschreibung zu den Meisterschaften und veröffentlicht sie.
Stellt die Wettkampfrichter
Fertigt die Starterlisten
Fertigt die Siegerlisten und veröffentlicht sie
Führt die Liste der Weltmeister
Führt die Liste der Weltrekorde
Wettkampfpersonal
2 geeichte Wagen
2 Maßbänder ( 20 Meter )
Sanitätsdienst
 

Ausrichter:

 

Stellt und übernimmt auf eigene Kosten:

 

 

Material
Möblierung

Medaillen, Pokale und Urkunden
GEMA
 

Material:
 

 

 

2 Hebebühnen (Hubhöhe ca. 17 Meter)
mit Stangen aus Holz oder Metall, die sich nicht durchbiegen mit einer frei verfügbaren
Wurfbreite 3 Meter, dazu jeweils einen Windrichtungsanzeiger (kleine Fahne).
Eine Hebebühne ist für die Jugendwettkämpfe, die andere ist für die offene Klasse.
 

6 Tische, 6 Stühle jeweils überdacht (Zelt o.ä.) für Anmeldung, Fahnenmessen, 
Schreiber
2 Beschallungsanlagen mit Mikrofon für Schreiber und Headsetmikrofon für
Wettkampfrichter
 

Wettkampfpersonal:
 

 

 

2 Personen für die Anmeldung
2 Personen für das Fahnenmessen
2 Schreiber
1 Sprecher
 

Bei Wettkämpfen mit geringer Teilnehmerzahl kann auf die 2. Hebebühne und die Hälfte
des Personals verzichtet werden.
 

Status:
 

 

 

Eine Meisterschaft wird vom LFBW als Landesmeisterschaft anerkannt, wenn Teilnehmer
aus mindestens 6 verschiedenen Vereinen oder Gruppierungen teilnehmen.

Andere Meisterschaften werden vom LFBW nur dann anerkannt, wenn Teilnehmer aus
mindestens 3 verschiedenen Vereinen oder Gruppierungen teilnehmen.


Die Meisterschaften müssen beim LFBW bis 3 Wochen vor Beginn mit Ausschreibung, mit
Starterlisten und namentlicher Nennung der Wettkampfrichter schriftlich gemeldet werden
(Nachmeldungen b

Wettkampffläche:
 

Für eine Hebebühne ist eine Wettkampffläche von ca. 20 x 20 Meter, abgesichert durch
Sperrgitter o.ä. erforderlich. Die Hebebühne steht auf der Wettkampffläche.

Es sind bevorzugt Rasenflächen zu verwenden
 

Fahnenmessen / Gewicht:
 

Die Wettkampfrichter, oder die von ihm beauftragten neutralen Personen, prüfen vor
Wettkampfbeginn die Stock- und Tuchmaße sowie das Gesamtgewicht der
Wettkampffahnen und kennzeichnen sie.

Nicht reglementgerechte Fahnen und Stöcke sind vom Wettkampf ausgeschlossen.

Nach jedem Wurf können Fahne und Stock nachgemessen werden.
 

Kategorien:
 

 

 

Eine Kategorie wird nur dann gestartet, wenn mindestens 3 Teilnehmer anwesend sind.
Ein Wechsel der Kategorien ist nicht möglich.

Mannschaften müssen ihre Wettkämpfer vor Wettkampfbeginn schriftlich melden.
Eine Mannschaftskategorie wird nur bei mindestens 3 anwesenden Mannschaften
derselben Kategorie gestartet.

Bei Wettkämpfen außerhalb der Weltmeisterschaften kann der Veranstalter eine
Zusammenlegung von Kategorien zulassen. Dies ist schon in der Ausschreibung
bekannt zu geben.
 

Anfangshöhen:
 

Jugend AK  I - II:

 

3 Meter                         Damen:     7 Meter   

Jugend AK  III - IV:
 

 

4 Meter                         Herren:      8 Meter
 

Die einzelnen Höhen werden nach jedem Durchgang in 50 cm Schritten nach oben
verändert. (ausgenommen Jugend AK I - II)

Sind nur noch 3 Teilnehmer einer Disziplin im Wettkampf, können sie die nächste Höhe
einvernehmlich selbst bestimmen.
 

Weltmeister:
 

 

 

Der Sieger / Die Siegerin einer Kategorie ist Weltmeister(in) in dieser Kategorie.

Bei anderen Meisterschaften ist der Sieger / die Siegerin einer Kategorie Meister(in)
in dieser Kategorie des Wettkampfes (z.B. Landesmeister; Pokalsieger usw.).
 

Weltrekord:
 

 

 

Die bei allen Weltmeisterschaften geworfene, höchste gültige Höhe einer gestarteten
Kategorie ist der Weltrekord in dieser Kategorie.
 

Bei Wettkämpfen außerhalb der Weltmeisterschaften werden Weltrekorde vom LFBW
anerkannt, wenn sie nach dem Reglement der Weltmeisterschaften erzielt wurden
und die schriftliche Meldung innerhalb von 7 Werktagen nach dem Wettkampf beim LFBW
(Postfach 10 12 19, 78419 Konstanz) eingeht.
 

Die schriftliche Meldung umfasst:
 

die Ausschreibung
die kompletten Starterlisten
die Siegerlisten
die Wettkampfaufzeichnungen der einzelnen Kategorien.
mit Nennung und Unterschrift der Wettkampfrichter
 

Urkunden, Medaillen, Pokale
 

Alle Teilnehmer erhalten eine namentliche Teilnehmerurkunde.
Die 3 Erstplazierten einer Kategorie erhalten eine namentliche Urkunde mit Platzierung
und geworfener Höhe.

Die 3 Erstplatzierten einer Einzelkategorie erhalten jeweils eine Medaille.
Die 3 Erstplatzierten einer Mannschaftskategorie erhalten jeweils einen Pokal.

Urkunden, Medaillen und Pokale sind frei gestaltbar.
Bei Weltmeisterschaften müssen sie aber das Logo des LFBW und den Text:
Weltmeisterschaft im Fahnenhochwerfen (Jahr) in (Veranstaltungsort) enthalten
 

Wettkampfkleidung:
 

An Weltmeisterschaften kann der Wettkampfrichter bei extremen Witterungsverhältnissen
Änderungen der Wettkampfkleidung zulassen.

 

Anmeldung:
 

 

 

Die Teilnehmer melden sich beim Veranstalter bis spätestens 4 Wochen vor Wettkampfbeginn an.  Anzumelden sind: Name. Vorname, Geburtsjahr, Verein und  Starterklasse.
Der Anmeldeschluss ist vom Veranstalter in der Ausschreibung bekannt zu geben.

In Starterklassen, bei denen mindestens 3 Wettkämpfer gemeldet sind, sind Nachmeldungen bis
eine Woche vor Wettkampfbeginn, bei Entrichtung der doppelten Startgebühr, möglich.
 

Startgelder:
 

 

 

Das Startgeld ist vom Teilnehmer bis spätestens 4 Wochen vor Wettkampfbeginn
auf das Konto des Veranstalters zu überweisen.
Einzahlungsschluss und Kontoverbindung sind in der Ausschreibung bekannt zu geben.

Die Startgelder werden nicht zurückerstattet bei:
a) Nichtantreten oder Stock- Fahnenbruch usw.
b) Bei kurzfristiger Absage des Wettkampfes auf Grund höherer Gewalt

Der Veranstalter erhält die Startgelder
 

Entschädigung:
 

Wettkampfrichter werden für ihre Richtertätigkeit entschädigt.
Sie erhalten 50,00 Euro pro Wettkampftag.

Das Personal wird für seine Tätigkeit entschädigt.
Es erhält 20,00 Euro pro Person für Verpflegung.

Der Sanitätsdienst erhält 50,00 Euro pro Person. (max. 2) plus Material

Die Entschädigung wird vom Veranstalter bezahlt.

Meldebogen Einzel

Meldebogen Mannschaften

Namentlicher Meldebogen Mannschaft

Zuletzt geändert in der Jahreshauptversammlung des LFBW am 01.03.2009 in Weingarten

Der Vorstand LFBW

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